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Was bedeutet SPLG?

Sozialpädagogische Lebensgemeinschaft

Wenn Sie eine pädagogische Ausbildung oder ein Studium absolviert haben und als pädagogische Fachkraft anerkannt sind, dann können Sie mit ihrer SPLG zu einem weiteren Teil des Netzwerks sozialpädagogischer Lebensgemeinschaften e.V. werden.

Im Netzwerk bedeutet dieses, dass sie nach einer individuellen Vorbereitungszeit im Kontakt mit der pädagogischen Leitung und durch das Kennenlernen von anderen SPLG’s, der kollegialen Beratungsgruppe, sowie in intensiven Gesprächen mit ihrer zuständigen pädagogischen Beraterin vorbereitet werden, ein zu betreuendes Kind oder Jugendlichen in ihrem Zuhause aufzunehmen. Sie werden damit sozialversicherungspflichtige Beschäftigte des Vereins (Vollzeitbeschäftigung) und erhalten einen individuellen Betreuungsvertrag und Sachkosten für (Miete, Lebensunterhalt, Freizeit und Urlaub).

Jede/r Pädagoge ist einzigartig und lebt mit dem Betreuten gemeinsam in einer Lebensgemeinschaft. Sie gestalten ihren Tagesablauf und ihre Schwerpunkte an den Bedürfnissen der zu Betreuten und ihrer eigenen Ressourcen, Struktur und Gewohnheiten.

Netzwerk sozialpädagogischer Lebensgemeinschaften e.V.

In Venrath 26
41812 Erkelenz
02431 / 97 44 970
02431 / 97 44 946
info@netzwerk-ev.com

Gemeinsam mit den am Hilfeplan beteiligten Bezugspersonen werden Entwicklungsziele vereinbart.

Zur Unterstützung stehen ihnen neben der pädagogischen Beraterin, ihre Netzwerk-Kollegen, sowie die jahrelangen Kontakte in der Zusammenarbeit mit Fachärzten und Therapeuten zur Verfügung. Ihre persönlichen Themen die ihnen in der Begleitung/Beheimatung des Betreuten begegnen, können Sie zu jeder Zeit in der Einzel oder Paarsupervision bearbeiten.

Besonderheiten in unserem Netzwerk:

Sie werden genauso wie der Betreute im System mit ihren Ressourcen, Vorlieben und Grenzen wahrgenommen und geschätzt. Der passende Betreute wird gefunden und nicht zugeordnet.

Für den aufgenommenen Betreuten erhalten Sie eine 1:1 sozialversicherungspflichtige Vollzeitbeschäftigung.
Wenn Sie mit mehreren Pädagogen gemeinsam leben können auch zwei Betreute aufgenommen werden.